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Gewährung von Verpflegung bzw Essensgutscheinen im Rahmen von Dienstreisen
Trägt der Arbeitgeber die Kosten der Verpflegung, die dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Dienstreise erwachsen, dann können diese - im Unterschied zur unbeschränkt lohnabgabenbegünstigten Verköstigung am Arbeitsplatz - nur im Ausmaß der pauschalen Taggeldsätze steuerfrei behandelt werden. Soweit die vom Arbeitgeber getragenen Kosten diese Sätze übersteigen, liegt ein abgaben- und beitragspflichtiger lohnwerter Vorteil vor.
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Geldzuschüsse für die Verköstigung am Montageort anlässlich einer Dienstreise gewährt, kann die Steuerbegünstigung für die Verköstigung am Arbeitsplatz nicht in Anspruch genommen werden (; siehe die Praxis-News vom Juli 2018, ASoK 2018, 277). Die Inanspruchnahme dieser Regelung ist hingegen möglich, wenn ein Securityunternehmen dem für einzelne Veranstaltungen beschäftigten Bewachungspersonal Lunchpakete für die Einnahme am Veranstaltungsort als Arbeitsplatz zur Verfügung stellt ().
Die Einschränkung für die Verköstigung im Rahmen einer Dienstreise gilt nicht, wenn der Arbeitgeber im Zuge einer Dienstreise die Kosten eines weitaus überwiegend Werbezwecken dienende...