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ASoK 7, Juli 2018, Seite 277

Verköstigung außerhalb des Arbeitsplatzes ist nicht steuerfrei

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Nach § 3 Abs 1 Z 17 Satz 1 EStG ist die freiwillige Gewährung freier oder verbilligter Mahlzeiten am Arbeitsplatz (Verköstigung am Arbeitsplatz) – ohne betragliche Einschränkung – steuerfrei. Darüber hinaus bleiben nach Satz 2 und 3 der angeführten Regelung auch Gutscheine für Mahlzeiten bis zum Wert von 4,40 Euro pro Arbeitstag (Gutscheine, die nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte eingelöst werden können) bzw bis zum Wert von 1,10 Euro pro Arbeitstag (Gutscheine können auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen) steuerfrei.

In den Praxis-News vom Mai 2016 (ASoK 2016, 191) wurde über eine Entscheidung des BFG berichtet, nach der die Steuerbefreiung für die Verköstigung am Arbeitsplatz auch dann anwendbar ist, wenn der Arbeitgeber die Kosten für jene Mahlzeiten trägt, die seine Arbeitnehmer in einer im Nahbereich von Baustellen (für die keine steuer- bzw beitragsfreien Tagesdiäten gewährt werden können) gelegenen Gaststätte konsumieren (). Dem lag die Auffassung zugrunde, dass sich der „Arbeitsplatz“ im Sinne der Befreiungsregelung des § 3 Abs 1 Z 17 Satz 1 EStG jeweils dort befindet, wo die Arbeitnehmer im A...

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