Suchen Hilfe
Bergmann/Pinetz/Spies (Hrsg)

KommStG | Kommunalsteuergesetz

Kommentar

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-4897-2

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Bergmann/Pinetz/Spies (Hrsg) - KommStG | Kommunalsteuergesetz

§ 15 Strafbestimmungen

Literatur

Brandl/Leitner in Leitner/Brandl/Kert, HB Finanzstrafrecht4 (2017) § 33; Fellner, Kommunalsteuergesetz Kurzkommentar4 (2008); Glaser, Finanzstrafrecht2 (2024); Glaser in Stricker/Tipold (Hrsg), Leukauf/Steininger Strafrechtliche Nebengesetze3 (2022) § 33 FinStrG; Mühlberger/Ott, Handbuch zur Kommunalsteuer2 (2012); Taucher, Kommunalsteuer Kommentar (1998).

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1- 5
II.
6- 17
III.
18- 26
IV.
27- 33
V.
Verfahren
VI.
Selbstanzeige
35- 39

I. Allgemeines

1

§ 15 KommStG enthält drei Verwaltungsübertretungen. Die Ahndung der - ausdrücklich als solche bezeichneten - Verwaltungsübertretungen richtet sich gem § 15 Abs 4 KommStG nach dem VStG. Das FinStrG ist im Übrigen deshalb nicht anwendbar, weil die KommSt weder in § 2 FinStrG genannt wird noch - als von den Gemeinden einzuhebende Abgabe - in den Anwendungsbereich der Generalklausel in § 2 Abs 1 lit a FinStrG fällt.

2

Mit Erkenntnis vom sprach der VfGH aus, dass § 15 KommStG idF BGBl 1993/819 verfassungswidrig war, weil es nicht mit Art 18 B-VG in Einklang zu bringen war, dass im Einzelfall unklar war, ob ein Verhalten, welches zu einer Nichtentrichtung von KommSt zum Fälligkeitstag geführt hat, gem § 15 Abs 1 KommStG oder § 15 Abs 2 KommStG zu bestrafen wäre. Zudem gab es für den VfGH keine sachliche Rechtfertigung dafür, dass auch die Versäumu...

Daten werden geladen...