KommStG | Kommunalsteuergesetz
1. Aufl. 2025
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Historische Entwicklung und kompetenzrechtliche Einordnung
Literatur
Matzinger/Sturmlechner, Finanzverfassung wider den Faktor 10, ÖHW 2008, 36; Neudorfer, Kompetenzverteilung im staatlichen Finanzwesen (2012) 380; Ritz, Haftung gemäß § 6a KommStG 1993, SWK 2009, 769.
Übersicht
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I. Historische Entwicklung der Kommunalsteuer
1
Mit der Steuerreform 1993 wurde die Kommunalsteuer als Nachfolger der Lohnsummensteuer eingeführt. Nach den Materialien zur Einführung der Kommunalsteuer entspricht der Zweck und die Wirkungsweise der Kommunalsteuer weitgehend der früheren Lohnsummensteuer (vgl weiterführend § 1 Rz 1). Der Kreis der kommunalsteuerpflichtigen Unternehmer wurde gegenüber jenem der früheren Lohnsummensteuer erweitert. Zudem wurde die Bemessungsgrundlage an jene des Dienstgeberbeitrages angeglichen, um auch eine Verwaltungsvereinfachung zu erreichen.
II. Kompetenzrechtliche Einordnung
2
Bei der Kommunalsteuer handelt es sich gemäß § 16 Abs 1 Z 2 iVm Abs 2 FAG 2024 um eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Die Erträge aus dieser Steuer fließen dementsprechend den einzelnen Gemeinden zu, die gem § 18 Abs 2 FAG 2024 auch für die...