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ÖBA 2, Februar 2025, Seite 131

Zur Verjährung der Ansprüche aus einer Garantie

Barbara C. Steininger

§§ 880a, 1293, 1295, 1304, 1403, 1478, 1489 ABGB; §§ 21, 23 IO.

https://doi.org/10.47782/oeba202502013101

Bei einer vorzeitigen Auflösung eines Bestandverhältnisses nach § 23 IO tritt der Schaden des Bestandgebers bereits durch die Umwandlung seines Leistungsanspruchs in einen Differenzanspruch auf Ersatz des Nichterfüllungsschadens ein.

Die Verjährung von Ansprüchen aus einer abstrakten Garantie kann auch schon vor Ablauf ihrer Befristung beginnen.

Aus den Entscheidungsgründen:

[1] Die Kl (vormals S OG) ist Fruchtgenussberechtigte einer Liegenschaft, auf der sich ein Hochhaus mit Geschäfts- und Büroräumlichkeiten befindet. Sie schloss mit der W AG einen (bis befristeten) Mietvertrag über ua Büro- und Lagerflächen sowie einen Garagen-Nutzungsvertrag, wobei die Bestandnehmerin jeweils einen Kündigungsverzicht bis Ende des Jahres 2024 abgab. Weiters besicherte diese allfällige Ansprüche aus den Mietverhältnissen anstelle einer Barkaution mit zwei von der Bekl ausgestellten Bankgarantien über € 339.000 (Mietvertrag) und € 15.000, die vereinbarungsgemäß bis 31.3. bzw aufrecht zu halten sind.

Diese Garantien haben folgenden Wortlaut:

„Wir hören von unserem Kunden, dass er anstelle de...

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