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IRZ 7-8, Juli 2021, Seite 305

Nachhaltigkeitsberichterstattung – Der neue Richtlinienentwurf der EU-Kommission verschiebt die Kräfteverhältnisse zwischen finanzieller und nicht-finanzieller Berichterstattung

Interview mit Georg Lanfermann, Präsident des DRSC e.V.

Georg Lanfermann und Gernot Hebestreit

Am hat die Europäische Kommission den Entwurf der überarbeiteten CSR-Richtlinie (nunmehr als Nachhaltigkeitsrichtlinie bezeichnet) veröffentlicht. Der Entwurf erweitert die bisherigen Berichtspflichten deutlich und hebt die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung. Die Vorschläge der Europäischen Kommission sind im Kontext des European Green Deal und des EU Sustainable Finance Action Plan zu sehen. Wir freuen uns, dass wir mit Herrn Georg Lanfermann, dem Präsidenten des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), einen ausgewiesenen Experten gewinnen konnten, uns einen ersten Überblick und eine erste Einordnung zu geben.

Nachhaltigkeit bzw. Sustainability gehören gegenwärtig zu den prägenden Themen im öffentlichen und politischen Diskurs. Wie ist aus Ihrer Sicht der Richtlinienentwurf in dieser Diskussion einzuordnen?

Es ist in der Tat eine sehr breit angelegte Diskussion. Ein wesentliches Ziel ist die Umlenkung von Investitionen in nachhaltige Anlageprodukte. Für die hiermit verbundenen Investitionsentscheidungen werden Daten und Informationen benötigt, die relevant und belastbar sind. Es geht aber insbesondere auch um...

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