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ISR 7, Juli 2021, Seite 255

Entwurf einer neuen Verteilungsnorm für die Besteuerung von automatisierten, digitalen Dienstleistungen im UN-MA 2017 – Lehren für Paris?

Jürgen W. Hidien

Im August 2020 hat das UN Committee of Experts on International Cooperation in Tax Matters einen kommentierten Entwurfsvorschlag einer neuen Verteilungsnorm für digitale Dienstleistungen vorgelegt (https://ottosc.hm/gloxZ). Die Regelung des Art. 12B UN-MA 2017 unter der Überschrift „Income from Automated Digital Services“ vermittelt dem Quellenstaat ein begrenztes Quellenbesteuerungsrecht. Der Autor gibt einen Überblick zur Funktion der neuen Verteilungsnorm im Kontext des aktuellen BEPS-2.0-Reformprozesses.

In August 2020, the UN Committee of Experts on International Cooperation in Tax Matters presented a commented draft proposal for a new classification and assignment of digital services. The provision of Art. 12B UN-MA 2017 under the heading „Income from Automated Digital Services“ conveys a limited taxing right to the source state. The author provides an overview of the function of the new standard in the context of the current BEPS 2.0 reform process.

I. Problematik und Hintergrund des Reformvorschlags

1. Steuersouveränität und Digitalisierung

Steuersouveränität als Ausdruck der Staatgewalt ist die Macht, Steuergesetze zu erlassen und durchzusetzen. Sie ist auch im europäischen St...

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