Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Besteuerung automatisierter digitaler Dienstleistungen im UN-Musterabkommen 2021
Anfang 2022 hat des Committee of Experts on International Cooperation in Tax Matters das UN-Musterabkommen 2021 veröffentlicht. Darin findet sich ein neuer Art 12B, der sich mit der Besteuerung von automatisierten digitalen Dienstleistungen (automated digital services; ADS) beschäftigt. Die Digitalisierung internationaler Geschäftstätigkeiten hat in den letzten Jahren eine Diskussion über die Wirksamkeit des derzeitigen internationalen Steuersystems ausgelöst, das Unternehmensgewinne grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat zur Besteuerung überlässt und Marktstaaten nur bei bestehender physischer Präsenz Besteuerungsrechte einräumt. Viele Staaten haben innerstaatlich durch die Einführung von Digitalsteuern darauf reagiert. Ende 2021 ist es G20 und OECD gelungen, 137 Staaten des OECD Inclusive Framework on BEPS davon zu überzeugen, sich auf neue Nexus- und Gewinnverteilungsregeln (Säule I) und eine globale Mindestbesteuerung (Säule II) zu einigen und damit eine neue internationale Steuerordnung zu schaffen. Nicht zuletzt, um damit einen Flickenteppich nationaler Regelungen zu verhindern. Parallel dazu hat das UN-Expertenkomitee eine neue Verteilungsnorm für ADS in das UN-MA 2021 übernom...