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bau aktuell 3, Mai 2017, Seite 89

Der Kausalitätsnachweis bei Mehrkostenforderungen

Eine Replik auf Kletečka und Goger/Gallistel

Clemens M. Berlakovits und Georg Karasek

Kletečka und Goger/Gallistel haben sich in den letzten Ausgaben mit Beweisfragen im Zusammenhang mit Mehrkostenforderungen und Fragen des Kausalitätsnachweises beim Bauwerkvertrag beschäftigt. In diesen Aufsätzen haben sie Thesen vertreten, die nicht unwidersprochen bleiben sollen. Zuvor soll aber die Rechtslage zur Beweislast und zum Beweismaß in systematisierter Form dargestellt werden.

1. Was muss der Werkunternehmer bei Mehrkostenforderungen wegen gestörten Bauablaufs unter Beweis stellen?

Nach der Rosenberg’schen Beweislastregel muss der Werkunternehmer als Anspruchsteller das Vorliegen der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen jener Anspruchsgrundlage, auf die er sich stützt, sowie die Höhe des Anspruchs darlegen und beweisen. Mögliche Anspruchsgrundlagen für Bauzeitverlängerungsansprüche sind Entschädigungsansprüche nach § 1168 Abs 1 Satz 2 ABGB, Schadenersatzansprüche, Ansprüche auf Basis von Kapitel 7 der ÖNORM B 2110 und Irrtum. Je nachdem, ob der Werkunternehmer seine Ansprüche auf die eine oder die andere Anspruchsgrundlage stützt, sind unterschiedliche Behauptungen aufzustellen und zu beweisen. Dies gilt nicht nur im gerichtlichen Verfahren, sondern bereits bei der Begründung von Nacht...

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