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Der Sachverständige und die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“
Während über den Inhalt und die rechtliche Bedeutung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ gefestigte Ansichten bestehen, finden sich in der Literatur und in der Judikatur nur äußerst bescheidene Ausführungen darüber, wie diese Regeln im Falle eines Prozesses festzustellen sind. Der vorliegende Beitrag versucht, diese Lücke zu schließen.
1. Grundsätzliches
Krejci bemerkt in der Einleitung seines – immer noch höchst aktuellen – Beitrags „Die Bedeutung der Regeln der Technik im Bauvertragsrecht“ aus dem Jahre 1986, dass die Erörterung dieses Themas in Österreich erst langsam in Gang komme, während es in Deutschland längst viel diskutiert sei (tatsächlich findet sich in der deutschen Literatur immer wieder der Hinweis auf eine Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahre 1910, auf die noch zurückzukommen sein wird) und nach Marburgers umfassender Behandlung„gefragt werden darf, was denn darüber hinaus für Juristen noch an den Regeln der Technik interessant sein kann“. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Inhalt und rechtlicher Bedeutung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ ist in Österreich auch nach Krejcis „Anschub“ überschaubar geblieben, was sich eben auc...