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ISR 8, August 2021, Seite 295

Wichtige Änderungen der Hinzurechnungsbesteuerung durch das ATAD Umsetzungsgesetz

Stefan Köhler und Wendelin Staats

Der nachfolgende Beitrag von Prof. Dr. Stefan Köhler gibt eine Übersicht über die wesentlichen Eckpunkte der Neuregelung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung. Diese betreffen insbesondere den Fortbestand der Niedrigsteuergrenze bei 25 %, die Beibehaltung des Aktivitätskatalogs entgegen der ATAD Richtlinie sowie eine erhebliche Verschärfung der Anforderungen an den Gegenbeweis bei Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit und fehlende eigenständige Gegenbeweismöglichkeiten für Fälle der Kapitalverkehrsfreiheit. In der Summe drohen daraus eine erheblich größere Praxisrelevanz sowie administrative und steuerliche Mehrbelastungen. Zu ausgewählten Punkten nimmt Dr. Wendelin Staats kommentierend Stellung.

The following article by Prof. Dr. StefanKöhler provides an overview of the key points of the new regulation of German CFC taxation. These are in particular the continuation of the so-called low tax threshold of 25 %, retention of the activity catalog contrary to the ATAD Directive as well as a considerable tightening of the counter-evidence to the freedom of establishment and the lack of independent counter-evidence possibilities for cases of the free movement of capital. All in all...

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