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bau aktuell 1, Jänner 2013, Seite 18

Die Mehrkostenforderung auf der Grundlage des Schadenersatzrechts

Konstantin Pochmarski und Verena Binder

Die Mehrkostenforderung (MKF) ist nach der Definition der ÖNORM B 2110 die Forderung eines Vertragspartners des Bauvertrages auf terminliche und/oder preisliche Anpassung des Vertrages.

1. Mögliche Anspruchsgrundlagen einer Mehrkostenforderung

Mögliche Anspruchsgrundlagen für eine MKF des Auftragnehmers können nun der Entgeltanspruch nach § 1168 Abs 1 letzter Satz ABGB, ein Geschäftsirrtum und der sich daraus ergebende Anspruch auf Vertragsanpassung gemäß § 871 ABGB oder aber das hier untersuchte Schadenersatzrecht sein.

Ist von den Vertragsparteien des Bauvertrages über das ABGB hinaus noch die Geltung der ÖNORM B 2110 für das Vertragsverhältnis vereinbart, kommen auch deren Bestimmungen zur Anwendung. So wird die nach dem ABGB allgemein bestehende Anspruchsgrundlage des § 1168 Abs 1 letzter Satz ABGB durch Punkt 7.4 der ÖNORM über Form und Inhalt der MKF konkretisiert. Bezüglich der irrtumsrechtlichen Vertragsanpassung nach § 871 ABGB finden sich in der ÖNORM keine Sondervorschriften. Die Anspruchsgrundlage des Schadenersatzes nach den §§ 1293 ff ABGB wird durch die Regelungen der ÖNORM, insbesondere Punkt 12.3 („Schadenersatz allgemein“), konkretisiert und teilweise von der gesetzlichen Normallage abweichend geregelt.

2. Auswirkung...

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