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Zur Transparenz von Klauseln zum individuellen Asset Liability Modeling (ALM)
§§ 864a, 879 ABGB; Art 6 Klausel-RL; § 6 KSchG.
https://doi.org/10.47782/oeba202412088701
Zur Transparenz von Klauseln zum individuellen Asset Liability Modeling (ALM).
Aus den Entscheidungsgründen:
[1] Der Kl schloss mit der Bekl 2008 eine fondsgebundene Lebensversicherung, ausgestaltet als Kapitalversicherung mit Rentenwahlrecht ab. Versicherungsbeginn war der . Der Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen, der Anlagehorizont betrug 25 Jahre. Der Versicherungsvertrag sollte als Tilgungsträger für einen Kredit dienen. Der Kl konnte das Darlehen frühzeitig aus anderen Mitteln zurückzahlen, weshalb die Bank den Versicherungsvertrag mit Schreiben vom an den Kl rückabtrat. Kurz darauf kündigte der Kl den Versicherungsvertrag. Daraufhin führte die Bekl den Rückkauf des Vertrags durch und zahlte den Rückkaufswert von € 118.613,33 an den Kl aus.
[2] Dem Versicherungsvertrag lagen die Versicherungsbedingungen von S AG, Lebensversicherung-AG - Life Time, Stand , (in Hinkunft AVB) und die Besonderen Bedingungen für die Fondsgebundene Lebensversicherung mit individuellem Asset Liability Modeling Life Time Navigator (in Hinkunft: BB) zugrunde.
[3] Die A...