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Leistungsentfall und Leistungsvereitelung – bauwirtschaftliche Überlegungen
Immer wieder kommt es in der Praxis der Abwicklung von Bauverträgen vor, dass ein erteilter Auftrag teilweise oder zur Gänze wieder zurückgezogen wird. Dabei erhebt sich die Frage, was dem Unternehmer, in Abwesenheit von Schadenersatzansprüchen, dafür zusteht. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit drei Beispielen aus der Praxis, die im Folgenden kurz skizziert werden:
Ein Auftrag, dessen vertragliche Leistung teilweise erbracht und dessen Restleistung vom AG nicht vollständig abgerufen wurde (Leistungsentfall),
ein Auftrag, bei dem der AG eine Baueinstellung anordnete und dann vom Vertrag zurücktrat (Einstellung der Leistungserbringung und Rücktritt vom Vertrag),
ein Auftrag, der zwar erteilt, aber dann widerrufen wurde (Vereitelung der Leistungserbringung).
Diese drei Fälle sind sowohl in bauwirtschaftlicher, als auch in vertragsrechtlicher Hinsicht unterschiedlich zu behandeln und werfen in der praktischen Durchführung zahlreiche Fragen von allgemeinem Interesse auf.
1. Beispiel 1: „Leistungsentfall“
1.1. Vorgeschichte
In diesem Beispiel geht es um einen Auftrag eines Bauunternehmers (AN) an einen anderen Bauunternehmer (Subunternehmer = SU) für Sanierungsarbeiten an einzelnen Objekten (A...