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VwGH: Bei bloß zeitlich begrenzter Tätigkeit in den USA bleibt der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
Eine Auslandsentsendung inkl Familie und Haustieren unter Beibehaltung des österreichischen Wohnsitzes und Rückkehr nach Österreich nach zirka 1,5 Jahren führt nicht zu einer Verlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen.
Sachverhalt: Der Steuerpflichtige war von bis im Rahmen einer befristeten Entsendung seines österreichischen Arbeitgebers für das US-amerikanische Unternehmen A Inc US tätig und übersiedelte zu diesem Zweck mit seiner Ehefrau und seinen beiden Kindern samt zwei Haustieren in die USA. Die auf drei Jahre befristete Entsendung (mit Option auf Verlängerung um zwei Jahre) wurde im Hinblick auf die Schulausbildung der Kinder vorzeitig auf verkürzt. Während des Streitzeitraums hielt sich die Familie ausschließlich in den USA auf und verbrachte dort auch ihren Urlaub und die Freizeit. Die Rückübersiedlung nach Österreich erfolgte im Dezember 2018. Die Visa aller Familienmitglieder wurden vom bis ausgestellt. Das Gehalt für den Zeitraum Februar 2017 bis Jänner 2019 wurde dem Steuerpflichtigen von A Inc US auf ein Bankkonto in den USA überwiesen.
Die Söhne besuchten eine Schule in den USA und betätigten sich aktiv in Sportvereinen, gleichzeitig schloss die Ehefrau in...