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SWI 12, Dezember 2024, Seite 673

Homeoffice-Betriebsstätte

De Broe/Bettens (Intertax 12/2024) plädieren für eine Zurückhaltung bei der Qualifikation eines Homeoffice als Betriebsstätte im DBA-Recht. Die Autoren legen zunächst den traditionellen Rechtsrahmen zur Feststellung einer Betriebsstätte auf der Grundlage des OECD-MA dar. Anschließend wird dieser Rahmen auf Homeoffices angewendet. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass die Leitlinien der OECD zu diesem Punkt eher vage bleiben und verschiedene Länder eine unterschiedliche Praxis bei der Anerkennung von Homeoffice-Betriebsstätten haben. So werde etwa von der deutschen Finanzverwaltung bei „normalen“ Arbeitnehmern in Homeoffice-Fällen grundsätzlich keine (nationale oder abkommensrechtliche) Betriebsstätte angenommen. Abschließend geben sie mehrere Empfehlungen für mögliche Klarstellungen, wie die Homeoffice-Betriebsstätte angesichts der Ziele von Art 7 in den aktuellen rechtlichen Rahmen der Art 5 und 7 OECD-MA eingefügt werden könnte.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
WP/StB Dr. Gerald Toifl ist Geschäftsführer der Toifl Steuerberatung GmbH in Salzburg.
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