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ISR 12, Dezember 2024, Seite 415

Lohnsteuerberechnung nach DBA: Ab 2025 ist die Tagestabelle anzuwenden

Daniela Adler , Katharina Honsek und André Thoß

Das BMF hat sein überarbeitetes Anwendungsschreiben zur Aufteilung des Arbeitslohns im Lohnsteuerabzugsverfahren veröffentlicht. Lohnzahlungen ab 2025 müssen den neuen Grundsätzen entsprechen. Insbesondere die Anwendung der Tagestabelle wird Unternehmen vor administrative Herausforderungen stellen.

The German Federal Ministry of Finance issued an updated circular on the wage tax procedure in cases, where Double Taxation Treaties are applicable. Payments from 2025 onwards must comply with the new principles. Especially the allocation of wages on a daily basis will present companies with administrative challenges.

I. Grundsätzliches

Nachdem im Juli des Jahres bereits der Entwurf eines BMF-Schreibens über die Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungdabkommen (DBA) sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren zirkulierte, wurde kürzlich das finale BMF-Schreiben veröffentlicht. Unternehmen sollten sich zügig mit der darin verankerten neuen Sicht der Finanzverwaltung vertraut machen. Der vorliegende Beitrag wirft einen Blick auf das neue BMF-Schreiben und gibt erste Handlungsempfehlungen.

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