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Dynamisches Zusammenspiel zwischen dem Fremdvergleichsgrundsatz und dem Grundsatz des Missbrauchsverbots
Art. 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der bei der Ermittlung des Gewinns eines Steuerpflichtigen der Abzug von Zinsen, die für ein Darlehen gezahlt wurden, das bei einem verbundenen Unternehmen aufgenommen wurde und den Erwerb oder die Erweiterung einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen betraf, das durch diesen Erwerb oder diese Erweiterung zu einem mit diesem Steuerpflichtigen verbundenen Unternehmen wird, in vollem Umfang zu versagen ist, wenn die Darlehenschuld als eine rein künstliche Gestaltung oder als Teil einer solchen angesehen wird. Dies gilt selbst wenn diese Schuld zu marktüblichen Bedingungen eingegangen wurde und der Betrag dieser Zinsen nicht über dem liegt, der zwischen unabhängigen Unternehmen vereinbart worden wäre.
- ECLI:EU:C:2024:822 - X BV v Staatssecretaris van Financiën
Das Problem: Zwischen der X BV (einer in den Niederlanden steuerlich ansässigen Gesellschaft, nachstehend „X“) und dem Staatssecretaris van Financiën (nachstehend „niederländische Steuerbehörden“) kam es zu einem Rechtsstreit über das Recht auf Abzug der Zinsen von der niederländischen Einkommensteuer...