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Zur Auftragsvergabe durch private Unternehmen
Während sich Vertreter des Bauvertragsrechts laufend mit Fragen des BVergG befassen, bleiben Probleme privater Auftragsvergaben weitgehend unerörtert. Ihnen ist der vorliegende Beitrag gewidmet.
Zur Auftragsvergabe durch private Unternehmen
Heinz Krejci
1. Problemstellung
Auch Unternehmen, die nicht unter den Anwendungsbereich des BVergG fallen, schreiben immer wieder Bauleistungen aus. Auf den ersten Blick entsteht diesbezüglich der unrichtige Eindruck, dass sich die privaten Unternehmer, sie mögen natürliche Personen oder Gesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften oder Privatstiftungen sein, im Raum freier privatautonomer Gestaltung bewegen. Man könnte meinen, privaten Unternehmern stehe es völlig frei, ob und wie sie Aufträge ausschreiben. Es komme allein auf die Entscheidung der Unternehmensführung an.
Im Bereich der Vergabe privater Aufträge herrscht aber keineswegs der „Wilde Westen“. Richtig ist allerdings, dass es kein gesatztes Vergaberecht für private Ausschreiber gibt. Das befremdet. Während sich der Gesetzgeber im Bereich der Auftragsvergabe durch öffentliche Unternehmen, freilich angeregt durch das Gemeinschaftsrecht, zu einem akribischen und überaus umfangre...