zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 32-33, 20. November 2024, Seite 1310

Ihre Checkliste zum Jahreswechsel 2024/2025

Dieser Überblick soll Sie an eventuell noch notwendige oder nützliche Schritte vor dem Jahresende bzw zu Beginn des neuen Jahres erinnern

Birgit Reiner und Jürgen Reiner

Im Folgenden haben wir die uns wichtig erscheinenden Schritte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) für Sie aufbereitet. Um einen Überblick zu wahren, beschreiben wir diese teilweise nur stichwortartig. Sofern die gesetzlichen Grundlagen für die Maßnahmen erst vor Kurzem geschaffen wurden, ergänzen wir die Punkte durch Literaturhinweise.

1. Welche Schritte können bzw müssen Sie noch vor dem Jahresende erledigen?

Vereinzelt betreffen die aufgezeigten Schritte nur Unternehmer, vereinzelt sind sie aus der Sicht des Arbeitgebers wichtig oder betreffen alle Steuerpflichtigen. Dementsprechend haben wir im Folgenden die Zuordnung der einzelnen Themen zu einem der drei Bereiche vorgenommen.

1.1. Checkliste speziell für Unternehmer

Investitionen tätigen zur Sicherung der (Halbjahres-)AfA (§ 7 EStG und § 16 Abs 1 Z 8 EStG)

Steuerlich darf für nach dem angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter wahlweise eine lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) oder eine degressive AfA mit einem Prozentsatz von bis zu 30 % auf den jeweiligen (Rest-)Buchwert vorgenommen werden. Insbesondere bei langlebigen Wirtschaftsgütern führt die degressive AfA zu Liquiditätsvorteilen (bei 30 % degressiver AfA sind nach zwei Jahren bereits 51 %, na...

Daten werden geladen...