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ZWF 6, November 2024, Seite 272

Reformbedarf aus Sicht des Finanzstrafrechts

Eva Trubrig und Ana Djakovic

Das Finanzstrafgesetz stammt in seinen Grundzügen aus dem Jahr 1958. Es wurde in den letzten Jahrzehnten in vielen Bereichen novelliert sowie an nationale und internationale Entwicklungen angepasst. Dennoch kann ua aufgrund der aktuellen Judikatur des VfGH, der Feststellungen des Rechnungshofs oder von Erfahrungen aus der Praxis auch für die nähere Zukunft einiger Reformbedarf erkannt werden.

1. Rückblick

Die letzten Jahre waren aus legistischer Sicht im Bereich des Finanzstrafverfahrens stark von verpflichtenden Anpassungen an internationale Vorgaben geprägt. Diese hatten einerseits die Stärkung von Beschuldigtenrechten, andererseits jedoch die entsprechende Sanktionierung der Verletzung der aufgrund dieser Vorgaben eingeführten diversen Melde- und Registrierungspflichten zur Folge. Außerdem wurde den seitens der Europäischen Union getroffenen Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen sowie Strafen zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der Union gerichteten rechtswidrigen Handlungen durch die Einführung des Finanzvergehens des grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs und die Verschärfung der Freiheitsstrafdrohungen für einige Finanzvergehen Rec...

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