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Die Neuregelung der Beschlagnahme von Datenträgern und Daten durch das StPRÄG 2024
Rechtliche Implikationen für das Finanzstrafrecht im Lichte der höchstgerichtlichen Judikatur
Der Verarbeitung von Daten im finanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren kommt eine zunehmend bedeutende Rolle zu, da nicht nur immer mehr Aufzeichnungen elektronisch geführt werden, sondern auch komplexe Betrugsmuster häufig erst durch die Auswertung dieser Daten aufgedeckt werden können. Vor diesem Hintergrund lenken die durch das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 (StPRÄG 2024) eingeführten Regelungen zur Beschlagnahme von Datenträgern und Daten den Fokus verstärkt auch auf das Finanzstrafverfahren. Dieser Beitrag widmet sich einer eingehenden Analyse der Auswirkungen dieser Neuregelungen auf das gerichtliche Finanzstrafverfahren und diskutiert einen potenziellen legistischen Anpassungsbedarf für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren.
1. Grundlegendes
Mit dem StPRÄG 2024 wurde ua eine weitreichende Reform der Beschlagnahmebestimmungen der StPO vorgenommen. Im Zentrum der Novelle steht die Einführung einer eigenständigen Ermittlungsmaßnahme zur „Beschlagnahme von Datenträgern und Daten“ (§§ 115f bis 115l StPO). Der Gesetzgeber reagierte damit auf jüngste höchstgerichtliche Entscheidungen des VfGH und des EuGH, die das Spannungsfeld zwischen strafrechtlicher Ermittlungsbefugnis u...