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BFGjournal 10, Oktober 2024, Seite 379

Von Arnold Schwarzenegger bis „Bares für Rares“

Was alles schiefgehen kann, wenn man Gegenstände im Zollgebiet zum Kauf anbietet

Karl Heinz Klumpner

Nicht jeder, der außerhalb der Europäischen Union ansässig ist, und im Zollgebiet persönliche Gegenstände zum Kauf anbietet, denkt daran, dass bei der Einreise und danach zollrechtliche Vorschriften zu beachten sind. Das kann teuer werden.

1. Die Causa Schwarzenegger

Im Jänner 2024 berichteten die Zeitungen, dass der prominente Schauspieler und ehemalige Gouverneur von Kalifornien wegen einer Luxusuhr Ärger mit dem Zoll in Deutschland bekommen hat und ihm eine hohe Strafe droht. Was war passiert?

Soweit bekannt, war der Superstar aus den Vereinigten Staaten kommend am Flughafen München eingereist und hatte nach der Gepäckausgabe den grünen Ausgang benutzt. Er war auf dem Weg nach Tirol, wo am Rande des Hahnenkamm-Rennens eine Wohltätigkeitsveranstaltung beim Stanglwirt stattfand.

Bei einer Nachkontrolle durch den Zoll wurde im Gepäck eine Armbanduhr der Marke Audemars Piguet vorgefunden. Auf dem Originalkarton befand sich ein Zettel mit der Aufschrift „For ...

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