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Keine Steuerschuld kraft Rechnungslegung bei überhöhtem Steuerausweis an Konsumenten
Das BFG hatte zu beurteilen, ob an Konsumenten ausgestellte Kleinbetragsrechnungen mit überhöhtem Steuerausweis zur Steuerschuld kraft Rechnungslegung führen. Nachdem das BFG dem EuGH die Frage vorgelegt hatte, entschied dieser mittlerweile in der Rs P GmbH. Die Folgeentscheidung des BFG soll hier besprochen und um Praxishinweise ergänzt werden.
1. Der Fall
Die beschwerdeführende Partei betreibt einen Indoor-Spielplatz. Das Entgelt für diese Dienstleistung unterwarf sie dem Normalsteuersatz von 20 %. Tatsächlich wäre im Lichte der Rechtsprechung des VwGH jedoch der ermäßigte Steuersatz von 13 % anwendbar gewesen. Die beschwerdeführende Partei stellte Registrierkassenbelege aus, die als Kleinbetragsrechnungen zu qualifizieren sind. Aus den vorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass lediglich Endverbraucher die Dienstleistungen in Anspruch genommen haben.
Die beschwerdeführende Partei begehrte die Anpassung ihrer Umsatzsteuererklärung, was von der belangten Behörde mit den Argumenten versagt wurde, dass einerseits die Rechnungen zu korrigieren seien und andererseits eine ungerechtfertigte Bereicherung iSd § 239a BAO vorläge.
Ei...