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SWK 12, 20. April 2023, Seite 586

Rechnungsberichtigung nach Eintritt der Festsetzungsverjährung

Entscheidung: Ro 2019/13/0034 (Abweisung der Amtsrevision).

Normen: §§ 11 Abs 12, 16 Abs 1 UStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine Augenlaserklinik-GmbH vermietete über mehrere Jahre hinweg Geräte und Operationsräumlichkeiten an Ärzte und stellte 20 % Umsatzsteuer in Rechnung. In der Folge wurden die Rechnungen berichtigt und der Steuersatz von 10 % angewendet. Der Differenzbetrag wurde an den unecht steuerbefreiten Rechnungsempfänger ausgezahlt und von diesem als Betriebseinnahme im Zuflussjahr erfasst. Das Finanzamt erkannte die Rechnungsberichtigung nur hinsichtlich der nicht verjährten Jahre an.

Das BFG gab der Beschwerde Folge und führte aus, die Berichtigung im Fall der entstandenen Steuerschuld kraft Rechnungslegung wirke ex nunc und sei im Veranlagungszeitraum der Berichtigung zu berücksichtigen.

Rechtliche Beurteilung: Es ist unbestritten, dass für die GmbH aufgrund eines überhöhten Steuerausweises in den Rechnungen eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung nach § 11 Abs 12 UStG entstanden war und in der Folge eine Berichtigung dieser Rechnungen erfolgt ist, wobei diese berichtigten Rechnungen dem Empfänger auch zugeleitet wurden. Dass keine Steuerschuld aufgrund der Rechnung entstanden war, weil keine G...

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