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ASoK 10, Oktober 2024, Seite 402

Arbeitgeberpflichten hinsichtlich verpflichtender Bildungsmaßnahmen des Arbeitnehmers

Informationen des BMAW zu § 11b AVRAG, online abrufbar unter https://www.bmaw.gv.at/Infos-FAQ/Informationen-zu-%C2%A7-11b-AVRAG.html.

Die mit in Kraft getretene Regelung des § 11b AVRAG, wonach Aus-, Fort- oder Weiterbildungen, die für die Ausübung der arbeitsvertraglich vereinbarten Tätigkeit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Verordnungen, des anwendbaren Kollektivvertrages oder des Arbeitsvertrages erforderlich sind, in die Arbeitszeit fallen und die diesbezüglichen Kosten vom Arbeitgeber zu tragen sind, hat zahlreiche Auslegungsfragen aufgeworfen.

Das BMAW hat dazu nun auf seiner Internetseite seine Sichtweise zur Auslegung und Reichweite dieser Bestimmung veröffentlicht.

Demnach ist die angeführte Regelung nur in Fällen anwendbar, in denen die Bildungsmaßnahme für die dienstvertragliche Arbeitsleistung unerlässlich ist und konkrete Rechtsfolgen für deren Unterlassen vorgesehen sind. Als Beispiele für derartige Verpflichtungen werden unter anderem die verpflichtenden Weiterbildungsmaßnahmen für Wirtschaftstreuhänder und für zahlreiche Gesundheitsberufe angeführt. Außerdem geht das BMAW davon aus, dass die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers der Vereinbarung einer Ausbildungskostenrückersatzes bei ...

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