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Vorhaben der neuen Bundesregierung
Jetzt das Richtige Tun. Für Österreich - Regierungsprogramm 2025-2029
Im kürzlich veröffentlichten Regierungsprogramm für 2025 bis 2029 sind folgende wesentliche Vorhaben betreffend Sozialversicherung, Lohnabgaben und Arbeitsrecht festgelegt:
Das Modell der Attraktivierung des Arbeitens im Alter soll ausgebaut werden (zu den befristeten Fördermaßnahmen bis 2025 siehe die Praxis-News vom Jänner 2024, ASoK 2024, 30): Für Personen, die neben der Regelpension arbeiten, sollen ab folgende Begünstigungen gelten:
Entfall der Dienstnehmerbeiträge zur Sozialversicherung,
Halbierung der Dienstgeberbeiträge zur Pension- und Krankenversicherung und
25%ige Endbesteuerung (Abzugsteuer) hinsichtlich des Zuverdiensteinkommens.
Der Deckel für das begünstigte Einkommen ist noch zu klären.
Der Zugang zur Korridorpension wird eingeschränkt: Bereits ab 2026 sollen die erforderlichen Versicherungszeiten innerhalb von drei Jahren von 40 auf 42 Jahre und das Zugangsalter innerhalb von zwei Jahren vom 62. auf das 63. Lebensjahr angehoben werden.
Die Regelungen zur Schwerarbeit sollen überarbeitet und der diesbezügliche Dokumentationsaufwand vereinfacht werden. Außerdem sollen Pflegeberufe in die Schwerarbeitsrege...