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SWK 28, 5. Oktober 2024, Seite 1178

Das COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz – ein kritischer Überblick

Was Unternehmen und ihre Berater jetzt wissen müssen

Georg Eisenberger und Julia Holzmann

Mit dem COFAG-NoAG zieht der Gesetzgeber einen vorläufigen Schlussstrich unter die turbulente Ära der COVID-19-Gesetzgebung und die Vergabe von COVID-19-Förderungen.

Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG), die während der COVID-19-Pandemie als zuständige Stelle für die Vergabe von Förderungen und Garantien fungierte, wird abgewickelt – doch was bedeutet das für Unternehmen, die noch offene Förderansprüche haben oder denen Rückforderungen drohen, und für deren Berater?

Dieser Beitrag bietet einen kompakten Überblick über die wesentlichen Änderungen und zeigt auf, wo neue Fallstricke lauern könnten.

1. Zweck des COFAG-NoAG

Die COFAG wurde im Zuge der COVID-19-Pandemie gegründet, um österreichische Unternehmen finanziell zu unterstützen und deren Liquidität zu sichern. Zu diesem Zweck wurde die COFAG von der Republik Österreich mit 19 Mrd Euro ausgestattet.

Zu den Aufgaben der COFAG zählten unter anderem

  • die Vergabe von Förderungen,

  • die Übernahme von Haftungen und Garantien sowie

  • die Rückforderung zu Unrecht gewährter Förderungen.

Die Rechtsgrundlagen der COFAG im ABBAG-Gesetz (§§ 2 Abs 1 Z 3, 2 Abs 2 Z 7, 2 Abs 2a, 3b Abs 2, 6a ABBAG-Gesetz) wurden jedoch vom VfGH, insbeson...

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