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PV-Info 10, Oktober 2024, Seite 13

Jahressechstel bei nachlaufender in Österreich steuerpflichtiger Bonuszahlung

Michael Seebacher

Erhält ein Arbeitnehmer von demselben Arbeitgeber sonstige Bezüge, die (teilweise) der Besteuerung in Österreich unterliegen, sind für die Ermittlung des Jahressechstels zur Besteuerung dieser sonstigen Bezüge auch die laufenden Bezüge, die nicht der Besteuerung in Österreich unterliegen, einzubeziehen ().

Sachverhalt

Der Arbeitnehmer wurde von seinem Schweizer Arbeitgeber von April 2008 bis August 2011 nach Österreich zur A GmbH entsandt. Nach Beendigung seiner Entsendung hat er Österreich wieder verlassen und auch keinen Wohnsitz mehr in Österreich gehabt. In den Jahren 2013 und 2014 hat der Arbeitnehmer laufende Bezüge und sonstige Bezüge (Bonuszahlungen) von seinem Schweizer Arbeitgeber erhalten. In den jeweiligen Arbeitnehmerveranlagungen teilte der Arbeitnehmer dem Finanzamt mit, dass sich die Bonuszahlungen teilweise auf seine Tätigkeit in Österreich beziehen würden und daher in Österreich zu besteuern seien.

Das Finanzamt setzte die Einkommensteuer für die Jahre 2013 und 2014 – abweichend von den Abgabenerklärungen – fest. Das Finanzamt führte im Beschwerdeverfahren dazu aus, dass die begünstigte Besteuerung als sonstiger Bezug gemäß § 67 Abs 1 EStG ein J...

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