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Liebe Leserinnen und Leser,
//fordernd. Die Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten stehen aufgrund zahlreicher regulatorischer Neuerungen vor großen Herausforderungen. Aktuell sind Unternehmen insbesondere von den Vorgaben der CSRD, der EU-Taxonomie-Verordnung sowie künftig der ESEF-Verordnung betroffen. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Ausgabe etwa befindet sich der RegE zum CSRD-Umsetzungsgesetz, über den wir berichtet haben (s. in Heft 9/2024 Kajüter, IRZ 2024, 401 ff.), gerade in der parlamentarischen Beratung. Es geht also voran. Die bestehende Literatur gibt in diesem Zusammenhang in erster Linie Hinweise auf die konkreten Berichtsanforderungen und die inhaltliche Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Auswirkungen auf den Berichtsprozess von Nachhaltigkeitsberichten als Bestandteil des Lageberichts bleiben jedoch weitgehend unbeleuchtet. Ein Grund, weshalb unsere Autoren Daniel Blaesing, Stefan Hannen, Matthias Nienaber und Stephanie K. Schneider den Fokus auf zwei wichtige Schritte im Berichtsprozess richten: die Betroffenheitsanalyse sowie die Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung; ein Folgebeitrag im nächsten Heft wird schließlich ergänzend die Auswirkungen auf die Wesentlichkei...