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Der Streit um des Kaisers Bart ist entschieden
Verfügung des Ablaufs der Aussetzung der Einhebung, wenn die „ausgesetzte“ Abgabenzahlungsschuld nicht mehr existiert?
Wie im BFGjournal 2023 berichtet wurde, hatte das BFG die Rechtsfrage zu entscheiden gehabt, ob die Abgabenbehörde den Ablauf der Aussetzung der Einhebung einer Abgabe zu verfügen hat, wenn der diese Abgabe vorschreibende Abgabenbescheid vom BFG (ersatzlos) aufgehoben wurde (somit die „ausgesetzte“ Abgabenzahlungsschuld gar nicht mehr existiert). Das BFG hatte dies verneint, die Abgabenbehörde hatte dagegen trotz rechtlicher Bedeutungslosigkeit für den Beschwerdefall die Amtsrevision erhoben. Die Antwort auf diese Rechtsfrage hat nun der VwGH gegeben.
1. Die Vorgeschichte
Der Beschwerdeführer (Bf) hatte gegen einen Abgabenbescheid die Beschwerde erhoben und gleichzeitig die Aussetzung der Einhebung dieser Abgabe beantragt, was von der Abgabenbehörde mit Bescheid bewilligt wurde. Das BFG hob den Abgabenbescheid mit Erkenntnis auf.
S. 335 Die Abgabenbehörde verfügte einige Jahre später mit Bescheid den Ablauf der Aussetzung der Einhebung dieser Abgabe. Der Bf erhob gegen den Bescheid über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung die Beschwerde, weil der Bescheid – die Abgabenbehörde hatte die Abgabe am Abgabenkonto noch nicht gelöscht – trotz aufgehobenen Abga...