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SWK 34, 1. Dezember 2024, Seite 1382

Ablauf der Aussetzung bei Aufhebung eines Stundungszinsenbescheids

Entscheidung: (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: §§ 212a und 216 BAO.

Sachverhalt und Verfahren: Das Finanzamt setzte gegenüber einem Steuerpflichtigen Stundungszinsen fest. Dieser brachte dagegen Beschwerde ein und beantragte die Aussetzung der Einhebung der Stundungszinsen. Das Finanzamt bewilligte die Aussetzung der Einhebung.

S. 1383 Das BFG hob den Stundungszinsenbescheid auf. Das Finanzamt verfügte mit Bescheid den Ablauf der Aussetzung der Einhebung der Stundungszinsen und ersuchte - trotz Aufhebung des Stundungszinsenbescheids durch das BFG - um deren Entrichtung. Dagegen erhob der Steuerpflichtige Beschwerde.

Das BFG gab der Beschwerde statt und führte aus, die Beendigung des Zahlungsaufschubs setze voraus, dass die mit dem Abgabenbescheid ausgesprochene Leistungsverpflichtung durch die Rechtsmittelentscheidung bestätigt worden sei. Werde hingegen der Abgabenschuldtitel durch die Rechtsmittelentscheidung aufgehoben, falle die Leistungsverpflichtung für die Abgabe weg, womit ein Ablauf der Aussetzung der Einhebung der Abgabe nicht zu verfügen sei.

Rechtliche Beurteilung: Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut bedarf der Abla...

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