Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
2. Aufl. 2024
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S. 23525. Besonderheiten des Aufsichtsrats bei börsenotierten Unternehmen
25.1. Zweck und Umfang der Sondervorschriften
Börsenotierte Unternehmen unterliegen zahlreichen Sondervorschriften, die insbesondere der Transparenz und Publizität dienen. Dazu zählen Vorschriften im Unternehmensgesetzbuch bezüglich Corporate Governance und Rechnungslegung (Prozedere der Abschlussprüfung → Kapitel 15.1) sowie im Börsegesetz hinsichtlich Insiderhandel, Ad-hoc-Publizität und Compliance-Organisation. Auch die bereits erwähnten Related Party Transactions und die damit verbundene Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats besteht nur bei börsenotierten Unternehmen (Related Party Transactions → Kapitel 6.6). Ebenso gilt das Übernahmerecht nur für börsenotierte Unternehmen, genauer für öffentliche Angebote zum Erwerb von Beteiligungspapieren.
25.2. Österreichischer Corporate Governance Kodex
In Österreich gibt es den Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK). Der ÖCGK ist keine normative Rechtsquelle, sondern ein Ordnungsrahmen, der erst durch freiwillige Selbstunterwerfung Geltung erlangt („soft law“). Obwohl sich der Kodex vorrangig an österreichische börsenotierte Aktiengesellschaften richtet, wird auch nicht börsenotierten ...