Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
2. Aufl. 2024
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S. 21321. Rechte und Pflichten der Aktionäre und Gesellschafter
21.1. Vermögensrechte und Verwaltungsrechte
Die Rechte der einzelnen Aktionäre werden inhaltlich in Vermögensrechte und Verwaltungsrechte unterteilt.
Die zentralen Verwaltungsrechte sind das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht darin auszuüben. Durch die Ausübung seines Stimmrechts in der Hauptversammlung kann jeder einzelne Aktionär an der Willensbildung der Gesellschaft teilhaben. Weitere Verwaltungsrechte sind das Recht, in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen (Auskunftsrechte gegenüber Aufsichtsräten → Kapitel 21.2) und das Recht, gesetz- bzw satzungswidrige Hauptversammlungsbeschlüsse anzufechten.
Zu den wichtigsten Vermögensrechten zählt der Anspruch auf Ausschüttung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns (Dividende). Die Höhe der Dividende richtet sich nach der Beteiligung am Grundkapital, sofern in der Satzung nichts anderes vereinbart ist. Ihre Einlagen dürfen den Aktionären allerdings nicht zurückgezahlt werden (Verbot der Einlagenrückgewähr → Kapitel 19.2). Darüber hinaus haben Aktionäre das Recht auf Teilnahme am Liquidationserlös. Wese...