Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
2. Aufl. 2024
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S. 572. Sonderregelungen für Kreditinstitute
2.1. Bankgeschäfte und Grundlagen
In Österreich ist das System der Universalbanken verwirklicht. Universalbanken gehen im Gegensatz zu Spezialbanken nicht nur einzelnen Bankgeschäften nach, sondern betreiben mehrere Bankgeschäfte, wie das Einlagengeschäft, Kreditgeschäft oder Depotgeschäft. Dennoch gibt es einzelne Spezialbanken, wie etwa Bausparkassen oder Verwaltungsgesellschaften für Investmentfonds.
Die für Kreditinstitute (Banken) wesentlichsten Vorschriften sind im Bankwesengesetz (BWG) enthalten. Dieses regelt grundsätzlich die Zulassung zum gewerbsmäßigen Betrieb von Bankgeschäften, die wesentlichen Punkte der dabei maßgeblichen Pflichten und die staatliche Beaufsichtigung des Bankbetriebes. Es sind dies ua die Konzessionsvoraussetzungen, Organisationsvorschriften, Vorschriften im Zusammenhang mit dem Risikomanagement sowie dem Bankgeheimnis. Mittlerweile ist die Bankenbranche stark durch internationale Vorgaben wie die Empfehlungen des Basler Ausschusses (Basel I-IV) und dem EU-Regelwerk geprägt. Wichtige Aufsichtsnormen werden durch die in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltende Capital Requirements Regulation (CRR) geregelt. Viele Details sind in den ...