Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
2. Aufl. 2024
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S. 211. Rechtsformen mit Aufsichtsräten
1.1. Die Aktiengesellschaft
1.1.1. Allgemeines
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren primäre Rechtsgrundlage das Aktiengesetz (AktG) ist. Mit Stand gab es in Österreich ca 1.192 AG, wovon rund 70 an der Wiener Börse gelistet sind, und rund 118.768 GmbH.
Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft ist in Aktien unterteilt, wobei jede Aktie einen bestimmten Betrag, der auf Euro lauten muss, repräsentiert. Zusammen ergeben diese Beträge die Höhe des Grundkapitals, welches in der Aktiengesellschaft zumindest EUR 70.000 betragen muss. Mit Ausnahme von börsenotierten Aktiengesellschaften muss die Aktiengesellschaft Namensaktien (und keine Inhaberaktien) ausstellen. Namensaktien tragen den Namen des jeweiligen Aktionärs, der auch im verpflichtend zu führenden Aktienbuch (§ 61 AktG) einzutragen ist. Demgegenüber geht der Berechtigte aus einer Inhaberaktie aus der Urkunde nicht hervor; sie lautet auf den Inhaber bzw Überbringer. Sohin ist bei Inhaberaktien die Identität des Aktionärs schwerer zu ermitteln.
Im Gegensatz zu - hier nicht näher behandelten - Personengesellschaften haften die Aktionäre nicht mit ihrem gesamten Privatvermögen, sondern nur b...