Rechtsfragen der Haftpflichtversicherung
1. Aufl. 2024
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1. Einleitung
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Leistungsfreiheit beim Aufeinandertreffen von vorsätzlichen und fahrlässigen Pflichtverletzungen. Dafür muss zuerst definiert werden, wann Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Wissentlichkeit vorliegt. Im Folgenden wird auf den Ausschluss von Vorsatz in der Haftpflichtversicherung eingegangen, wobei dabei zwischen vorvertraglicher Anzeigepflicht und Wissenszurechnung einerseits und vorsätzlicher/wissentlicher Herbeiführung andererseits unterschieden wird. In der Folge wird der BGH-Beschluss zum Zusammentreffen von Vorsatz und Fahrlässigkeit analysiert und der Lösungsvorschlag von Langheid zur D&O-Versicherung dargetan. Anschließend wird die Kritik in Deutschland zu dem Lösungsvorschlag referiert, bevor abschließend der Vorschlag nach österreichischem Recht untersucht und der Beitrag am Ende in Thesen zusammengefasst wird.
2. Vorsatz-/Wissentlichkeitsausschluss
§ 152 VersVG lautet: „Der Versicherer haftet nicht, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat.“
S. 100Punkt A-7.1 Musterbedingungen des GDV zur D&O-Versicherung lautet:
Ausgeschlossen vom Versicherungss...