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Umsetzung der CSDDD in der öffentlichen Beschaffung
Maßnahmen bei der Vergabekonzeption
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wird aufgrund der CSDDD auch in der öffentliche Beschaffungspraxis weiterhin an Bedeutung gewinnen. Öffentliche Auftraggeber können durch unterschiedliche Maßnahmen im Vergabeprozess sicherstellen, dass Bewerber und Bieter den Anforderungen der CSDDD gerecht werden.
1. Aktivitätenkette und Schutzgüter
Die CSDDD beinhaltet weitlaufende Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit dem Schutz der Menschenrechte und der Umwelt, welche Unternehmen in ihrer Unternehmenspolitik zu implementieren haben. Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf alle negativen Auswirkungen für die Menschenrechte und die Umwelt, die im Anhang zur Richtlinie aufgeführt sind.
Die Sorgfaltspflichten umfassen neben der eigenen Geschäftstätigkeit des betroffenen Unternehmens und seiner Tochterunternehmen, grundsätzlich auch die Tätigkeiten von diversen Vertragspartnern als Geschäftspartner entlang der gesamten Aktivitätsketten.
2. Nachhaltigkeit im Vergaberecht
Nachhaltigkeit ist ein breit gefächerter Begriff und findet im BVergG insbesondere durch die Grundsätze der ökologischen, sozialen und innovativen Beschaffung gemäß § 20 Abs 5 bis Abs 7 leg cit Berücksichtigung. Diese p...