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RWK 9, 15. September 2024, Seite 301

Die EU-Entgelttransparenz-Richtlinie

Informationsverpflichtungen, Auskunftsrechte und verpflichtende Berichterstattungen

Elisabeth Wasinger und Anna Jäger

Am hat der Rat der Europäischen Union mit der Richtlinie (EU) 2023/970 neue Vorschriften zur Entgelttransparenz angenommen, um Entgeltdiskriminierung zu bekämpfen und das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle in der Europäischen Union abzubauen. Nach den Vorgaben dieser Richtlinie müssen Arbeitgeber:innen unter anderem umfassenden Informations-, Auskunfts- und Berichtsverpflichtungen nachkommen. Die Umsetzung der Richtlinie muss bis spätestens erfolgen. Zeitgleich müssen Unternehmen beginnend mit dem Geschäftsjahr 2024 neue Berichtspflichten in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, basierend auf der Corporate Sustainability Reporting Directive, anwenden. Auch in diesem Zusammenhang ist das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle im Fokus.

1. EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz

Gegenstand und Zweck der Richtlinie (EU) 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen (im Folgenden: Entgelttransparenz-Richtlinie) sind bereits im Titel der Richtlinie zentral verankert. Durch erhöhte Transparenz sowie schlagkräftigere Rechtsdurchsetzungsmechanisme...

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