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Detailfragen zu ausländischen Quellensteuern nach der SteuerreportingVO
Ausweis und Anrechnung von ausländischen Quellensteuern bei Einkünften aus Kapitalvermögen sowie Einkünften aus Investmentfonds
Die am ergangene SteuerreportingVO legt die genaue Darstellung, den Umfang und die Art der Übermittlung von Steuerreportings fest. Diese Steuerreportings sind für ab 2025 erzielte Einkünfte von inländischen zum KESt-Abzug verpflichteten Stellen und Dienstleistern auf Verlangen verpflichtend auszustellen. Die Voraussetzungen für die Ausstellung, Fristen sowie die genaue Darstellung dieser Reportings wurden bereits in einem ersten Beitrag behandelt. Dieser Beitrag beschäftigt sich nunmehr genauer mit den Regelungen der Verordnung, die sich auf die Anrechnung von ausländischen Quellensteuern beziehen. Ein weiterer Beitrag wird sich in der Folge den Sonderbestimmungen für Investmentfonds widmen.
1. Anrechnung ausländischer Quellensteuern bei Kapitaleinkünften
Eine zentrale Frage beim Ausweis von Einkünften aus Kapitalvermögen und der Darstellung des Verlustausgleichs ist, wie im Zuge dieses Verlustausgleichs mit ausländischen Quellensteuern umzugehen ist. § 3 SteuerreportingVO enthält daher insbesondere auch im Sinne der Rechtssicherheit für Abzugsverpflichtete und Steuerpflichtige klare Vorgaben, welche Quellensteuern auszuweisen sind und inwieweit diese – auch im Zuge der Veranlagung ...