Praxis der steuerlichen Gewinnermittlung
1. Aufl. 2008
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S. 347Die Gewinnermittlung bei nicht durch die Landwirtepauschalierung abgegoltenen Wirtschaftsvorgängen
Ing. Mag. Dr. Martin Jilch
Inhaltsverzeichnis
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1. | Einleitung | 349 | |||
2. | Land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten (Nebenerwerb) | 350 | |||
2.1. | Bäuerliche Nachbarschaftshilfe | 350 | |||
2.2. | Maschinendienstleistungen an Nichtlandwirte | 351 | |||
2.3. | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung | 352 | |||
3. | Be- und Verarbeitung | 353 | |||
4. | Weitere Beispiele | 354 | |||
S. 3491. Einleitung
Die meisten Land- und Forstwirte ermitteln ihren Gewinn nach der „Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft“.
Durch diese Gewinnpauschalierung für Land- und Forstwirte ohne Buchführung(spflicht) sind nur die regelmäßig in den Betrieben anfallenden Rechtsgeschäfte und Vorgänge erfasst. Nicht pauschal erfasst sind außerordentliche Wirtschaftsvorgänge wie Einkünfte aus Be- und Verarbeitung, Buschenschank, Privatzimmervermietung, Veräußerung von Betriebsgebäuden, Waldgrundstücken, Obst- und Rebanlagen, Veräußerung und Einräumung von Rechten (zB Milch- und Rübenkontingente, Zahlungsansprüche, Wegerechte und andere Servitute, Pachtrechte einschließlich Jagdpacht sowie nichtlandwirtschaftliche Grundstücksüberlassungen).
Die regelmäßig in den Betrieben anfallenden Wirtschafts...