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IRZ 9, September 2024, Seite 371

10 Jahre Enforcement in Österreich

Roman Rohatschek

Die Einrichtung der Rechnungslegungskontrolle (Enforcement) in Österreich erfolgte in Umsetzung der IAS-VO aus dem Jahr 2004. Das entsprechende Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG) wurde im Dezember 2012 im österreichischen Nationalrat beschlossen und ist mit in Kraft getreten. Damit wird die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen in Österreich einer zusätzlichen Kontrolle durch eine unabhängige Stelle unterzogen. Ziel des Gesetzes ist, das Vertrauen in den Kapitalmarkt zu stärken. Diese Rechnungslegungskontrolle wird von der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) durchgeführt.

Nachfolgend wird neben dem rechtlichen Rahmen und dem Ablauf der Prüfung v.a. auf die Erfahrungen aus 10 Jahren OePR-Tätigkeit eingegangen, die zum Abschluss mit den Ergebnissen der europäischen Enforcer lt. ESAM Report verglichen werden.

1. Rechtlicher Rahmen

1.1. Unionsrechtliche Basis

Entsprechend der TransparenzRL hat jeder Mitgliedstaat eine zentrale Verwaltungsbehörde zu benennen, die für die Wahrung der Verpflichtungen aufgrund der TransparenzRL zuständig ist und sicherstellt, dass die in der Richtlinie erlassenen Bestimmungen angewandt werden. Zu den Aufgaben...

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