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IRZ 9, September 2024, Seite 357

Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten als bilanzpolitisches Mittel in der Corona-Krise?

Der Fall – die Lösung

Anneke Behrendt-Geisler

1. Der Fall

Das fiktive Unternehmen „Innovation for Life AG“ (im Folgenden IfL) ist annahmegemäß im Geschäftsjahr 2020 im MDAX notiert. Bei IfL handelt es sich um ein F&E-intensives Unternehmen, das konstant eigene Entwicklungsprojekte für neue Technologien und Rezepturen sowie für selbstgenutzte Software betreibt. F&E-intensive Unternehmen zeichnen sich grundsätzlich durch eine hohe F&E-Intensität (F&E-Aufwendungen / Umsatzerlöse * 100) aus.

Durch F&E-Prozesse können bilanziell selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte entstehen. Die Bilanzierung dieser internally generated intangible assets wird innerhalb der IFRS in IAS 38 geregelt. Forschungsaufwand ist grundsätzlich nicht aktivierungsfähig (vgl. IAS 38.54). Gemäß IAS 38.57 besteht jedoch eine Pflicht zur Aktivierung von Entwicklungsaufwand, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Da die Kriterien interpretationsbedürftig sind, existieren in der Bilanzierungspraxis branchentypische Unterschiede in der Auslegung der Kriterien sowie folgend in der prozentualen Höhe der aktivierten Entwicklungsaufwendungen. Aus der Aktivierungsquote (Aktivierte Entwicklungsaufwendungen / Gesamte F&E-Aufwendungen * 100) können Aussagen über die „A...

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