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Unionsrechtliche Aspekte einer KESt-Befreiung nachhaltiger Investitionen
Eines der zentralen Anliegen des neuen Regierungsübereinkommens ist die ökosoziale Steuerreform. Unter anderem sollen ökologische und ethische Investitionen von der KESt befreit werden. Stefanie Geringer bewertet die geplante Maßnahme aus dem Blickwinkel des EU-Steuerrechts.
1. Die ökosoziale Steuerreform als Eckpfeiler des türkis-grünen Regierungsprogramms
Bereits in der Einleitung des Kapitels „Steuerreform & Entlastung“ des Regierungsprogramms 2020-2024 „Aus Verantwortung für Österreich“ wird neben der Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen und der Attraktivierung des Standorts Österreich die „ökologisch-soziale Reform mit Lenkungseffekten zur erfolgreichen Bekämpfung des Klimawandels“ als weiteres Schlüsselelement genannt, das die Steuermaßnahmen der türkis-grünen Regierung prägen soll. Diesem Leitgedanken entsprechend soll eine KESt-Befreiung für ökologische bzw ethische Investitionen folgen, deren Konzept durch das BMF und das für Klimaschutz zuständige Ministerium ausgearbeitet werden soll. Aufgrund der undifferenzierten Formulierung ist anzunehmen, dass die geplante Befreiung sowohl Substanzgewinne als auch Früchte und alle potenziellen KESt-Schuldner, dh sowohl private a...