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BFGjournal 7-8, August 2019, Seite 321

Nachsicht: Unbilligkeit der Einhebung einer mangels materiellrechtlichen Abgabenanspruches zu Unrecht vorgeschriebenen Umsatzsteuer

Michael Rauscher

Im vorliegenden Fall entschied das BFG, dass es unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Beschwerdefalles unbillig wäre, vom Beschwerdeführer trotz zweifelsfreien Fehlens eines materiellrechtlichen Abgabenanspruches die Entrichtung von Umsatzsteuernachforderungen nur aufgrund der (formal) rechtswirksamen Vorschreibung zu verlangen.


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, Revision nicht zugelassen
§ 236 BAO; § 3 Abs 2 der Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO

1. Der Fall

1.1. Der Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie und erzielte in den Jahren 2009 bis 2012 Umsätze aus dieser Tätigkeit. Diese Umsätze erklärte er in seinen Abgabenerklärungen als umsatzsteuerfrei gem § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994.

Im Zuge einer Außenprüfung stellte die belangte Behörde unter Zugrundelegung der Rechtsansicht, dass plastisch-ästhetischen Operationen und Behandlungen ohne medizinische Indikation nicht unter die Befreiungsbestimmung des § 6 Abs 1 Z 19 UStG 1994 (in der bis zum Abgabenänderungsgesetz 2012 – AbgÄG 2012, BGBl I 2012/112, geltenden Fassung) gefallen seien, fest, dass bei einem Teil der den Umsätzen des Beschwerdeführers zugrunde liegenden plastisch-ästhetischen Operationen und Behandlungen eine medizinische In...

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