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BFGjournal 3, März 2019, Seite 119

Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuzugsfreibetrags – Definition des Begriffs „Wissenschaft“

Renate Schohaj

In einer aktuellen Entscheidung befasste sich das BFG mit der Frage, wie die Begriffe „Wissenschaft und Forschung“ in § 2 Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 (ZBV 2016), BGBl II 2016/261, bzw „Wissenschaft, Forschung …“ in § 103 EStG zu verstehen sind.


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RV/7100538/2018, Revision zugelassen (Amtsrevision eingebracht)

1. Der Fall

1.1. Sachverhalt

Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger der russischen Föderation und wurde mit als Universitätsassistent Postdoc (Tenur Track) an eine Universität in Österreich berufen. Laut seinem Arbeitsvertrag mit der österreichischen Universität werden seine Aufgaben wie folgt umschrieben:

1.

Mitarbeit bei Forschungsaufgaben, bei Lehr- und Verwaltungsaufgaben, die der Organisationseinheit/Subeinheit, der er zugewiesen ist, obliegen;

2.

Mitarbeit bei Prüfungen;

3.

Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen;

4.

Betreuung von Studierenden;

5.

selbständige Forschungstätigkeiten;

6.

selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen, insb Pflichtlehrveranstaltungen in allen Zyklen der einschlägigen Studienrichtungen, und Abhaltung von Prüfungen nach Maßgabe der Beauftragung.

Mit Eingabe vom beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des Zuzugsfreibetrags gem § 103 Abs 1a EStG.

Im Zuge des sei...

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