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IRZ 10, Oktober 2020, Seite 451

Geplante Änderungen bei den IFRS: Offenlegung über die Performance nach einer Akquisition, Eigenkapitalausweis, Nutzwertberechnung

Evelyn Teitler-Feinberg

Mit dem Discussion Paper DP/2020/1 Business Combinations – Disclosures, Goodwill and Impairment (DP March 2020) vom März 2020 zielt das IASB darauf ab, durch erhöhte Informationsqualität das Monitoring bzgl. der von Unternehmen getätigten Akquisitionen für Investoren zu verbessern; dies zu vernünftigen Kosten für die finanzielle Berichterstattung. Im Vordergrund steht dennoch die Entscheidungsnützlichkeit für Investoren und nicht die Kostenlast der Ersteller. Die nachfolgende Analyse beleuchtet drei der ins Auge gefassten Änderungen.

1. Einleitung

Die Akquisitionstransaktionen beliefen sich 2019 auf über 4 Billionen USD. Bei dieser überragenden Bedeutung von M&A kommt auch der entsprechenden finanziellen Berichterstattung ein entscheidendes Gewicht zu. Weltweit beliefen sich die bilanzierten Goodwillbeträge auf USD 8 Billionen, das sind 18% des zugehörigen Eigenkapitals. Verbesserte Offenlegungen bezwecken, dass der Investor wirksamer beurteilen kann, wie sich die Performance des Managements in Bezug auf die Akquisitionen der Vorjahre entwickelt hat (geplante Änderung von IFRS 3). Deshalb wurden die folgenden Maßnahmen zur Diskussion gestellt:

Fokussierte und erweiterte Angaben zu Akq...

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