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IRZ 10, Oktober 2021, Seite 459

Impairment-Test nachseit Jahren im Fokus des Enforcements

Empirische Analyse zur Quantität der diesbezüglichen Anhangangaben im DAX

Stefan Müller und Jens Reinke

Der Impairment-Test war in der Vergangenheit – bis zur Mitte der letzten Dekade – regelmäßiger Prüfungsschwerpunkt von DPR und ESMA, wohingegen dieser in der zweiten Hälfte der Dekade nicht mehr im primären Fokus des europäischen und nationalen Enforcements stand. Seit 2020 ist der Impairment-Test allerdings wieder nationaler Prüfungsschwerpunkt der DPR und 2021 auch ein von der ESMA festgelegter europäischer Prüfungsschwerpunkt. Auf der einen Seite der erneute Fokus des Enforcements auf den Impairment-Test und auf der anderen Seite auch das vom IASB veröffentlichte DP/2020/1 verdeutlichen seine Bedeutung – auch der diesbezüglichen Anhangangaben. Vor diesem Hintergrund wird im nachfolgenden Beitrag anhand der IFRS-Konzernabschlüsse der Jahre 2005, 2010, 2015 und 2020 von den zum im DAX gelisteten Unternehmen untersucht, ob die Quantität ausgewählter Anhangangaben zum Impairment-Test nach deutlichen Verbesserungen bis zur Mitte der letzten Dekade auf einem entsprechend hohen Niveau geblieben ist.

1. Einleitung

Mit der Einführung des obligatorischen Impairment-Tests für zahlungsmittelgenerierende Einheiten (ZMGE) mit zugeordnetem Geschäfts- oder Firmenwert (GFW) bzw. mit zug...

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