Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Besteuerung ausländischer Dividenden bei einer österreichischen Privatstiftung
Das BFG befasste sich mit der Frage, ob auf die Ausschüttung einer luxemburgischen Tochtergesellschaft an eine österreichische Privatstiftung im Februar 2009 die Regelung des § 13 Abs 2 KStG idF vor oder idF BBG 2009 anzuwenden ist. Im Ergebnis vertritt das BFG die Anwendbarkeit der Rechtslage idF BBG 2009.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
RV/6100544/2013, Revision nicht zugelassen (VfGH-Beschwerde unter E 940/2018 anhängig) |
1. Der Fall
Beschwerdeführerin ist eine nach österreichischem Recht errichtete eigennützige Privatstiftung, die im Februar 2009 von ihrer 100%igen luxemburgischen Tochtergesellschaft (SARL) eine Dividendenzahlung erhielt. Die Mittel für diese Zahlungsflüsse stammten im Wesentlichen aus dem einzigen Unternehmensschwerpunkt dieser Tochtergesellschaft, dem An- und Verkauf von 25 % + 1 Aktie einer österreichischen AG. Die Tochtergesellschaft hatte ursprünglich Sitz und Geschäftsleitung in Luxemburg, am beschloss sie die Verlegung des Orts der Geschäftsleitung nach Österreich.
Strittig war im Kern, ob und in welcher Fassung § 13 Abs 2 KStG auf den Zahlungsfluss anwendbar ist.
2. Die Entscheidung
2.1. Argumentation der Finanzverwaltung
Voraussetzung für die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 13 Abs 2 KStG idF vor BBG 2009 (KStG aF) war,...