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SWK 7, 1. März 2021, Seite 504

Aktuelle VwGH-Rechtsprechung

Entscheidungen aus dem Monat Dezember 2020

Andrei Bodis

Ertragsteuern

Abzugsverbot für Sozialplanzahlungen

Entscheidung: Ro 2020/13/0013 (Parteirevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: § 20 Abs 1 Z 8 EStG; § 67 Abs 6 EStG; § 12 Abs 1 Z 8 KStG.

Rechtssatz: Das Abzugsverbot des § 12 Abs 1 Z 8 KStG wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 eingeführt und soll freiwillige Abfertigungen iSd § 67 Abs 6 EStG nur mehr in bestimmter Höhe zum Abzug zulassen. Es steht nicht in Streit, dass die revisionsgegenständlichen Zahlungen freiwillige S. 505Abfertigungen darstellen. Andere mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses in Zusammenhang stehende Zahlungen, wie insbesondere Zahlungen für die vorzeitige Auflösung eines Dienstverhältnisses, erfahren ein anderes steuerliches Schicksal.

Die Revision bringt vor, dass Sozialplanzahlungen § 67 Abs 6 EStG nicht unterliegen würden, weil es sich dabei um Aufwendungen iSd § 67 Abs 8 lit f EStG handle. Diese Bestimmung sieht eine begünstigte Besteuerung (Hälftesteuersatz) für Bezüge vor, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses im Rahmen von Sozialplänen insbesondere als Folge von Betriebsänderungen iSd § 109 Abs 1 Z 1 bis 6 ArbVG anfallen. Dies allerdings nur insoweit, als sie nicht schon gemäß § 67 Abs 6 EStG mit dem Steuersatz von 6 % zu versteuern sind. Gerade dieser Verweis auf § 67 Abs 6 EStG zeigt, dass freiwillige Abfertigungen, auch we...

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